1. Zweck
Diese SER beschreibt das Verfahren der Bereitstellung von Kräften und Mitteln an Einsatzstellen der Feuerwehr A-Stadt. Die Bereitstellung dient der Ordnung des Raumes an Einsatzstellen und gewährleistet, daß nur Einheiten mit Auftrag der Einsatzleitung tätig werden.
2. Geltungsbereich
Diese Standard-Einsatz-Regel gilt für alle Einheiten der Feuerwehr A-Stadt, die zu einem Ereignis mit mehr als einem Einsatzmittel alarmiert werden.
3. Begriffe
Bereitstellung
Verfahren der Einsatzstellenorganisation, insbesondere bei unklarer Lage und in der Erkundungsphase. Einheiten (Trupps, Staffeln, Gruppen, Züge) werden nicht unverzüglich tätig, sondern erwarten die Aufträge des Einsatzleiters oder von ihm beauftragter Führungskräfte an benannten Orten außerhalb der Einsatzstelle.
4. Zuständigkeiten
Zuständig für die Einhaltung des Bereitstellungsverfahrens ist jeder Einheitsführer einer alarmierten Einheit.
5. Beschreibung
Primäre Bereitstellung
Dieses Verfahren gilt grundsätzlich und immer an jeder Einsatzstelle. Es muß nicht durch eine Führungskraft angeordnet werden. Die erste Einheit fährt bis zur gemeldeten Alarmadresse durch. Alle weiteren alarmierten Einheiten warten mindestens eine Querstraße bzw. 500m vor der Einsatzstelle. Sie melden ihr Eintreffen über Funk an den Einsatzleiter und werden nur durch ihn eingesetzt oder entlassen.
Sekundäre Bereitstellung
Sobald mehr als (drei) Löschgruppen der Feuerwehr A-Stadt zu einem Ereignis alarmiert werden, ist durch den Einsatzleiter ein Bereitstellungsraum zu bestimmen und ein Abschnittsleiter „Bereitstellung“ zu benennen. Allen auf dem Marsch befindlichen Einheiten ist dieser Bereitstellungsraum durch die Kreisleitstelle mitzuteilen. Sie melden sich nach ihrem Eintreffen unaufgefordert beim Abschnittsleiter. Sie werden nur durch die Einsatzleitung aus dem Einsatz entlassen.
6. Hinweise
Die Einrichtung eines Bereitstellungsraums für die sekundäre Bereitstellung ist der Kreisleitstelle unverzüglich mitzuteilen, damit diese nachrückende Einheiten informieren kann. Die Aufgaben des Abschnittsleiters „Bereitstellung“ sind in der SER „Abschnittsleitung“ definiert.
7. Dokumentation
Die Einrichtung eines Bereitstellungsraumes ist mit Zeit und Ort sowie dem Namen des benannten Abschnittsleiters „Bereitstellung“ im Einsatzprotokoll zu vermerken. Die Auflösung eines Bereitstellungsraumes ist mit der Zeit im Einsatzprotokoll zu vermerken.
8. Änderungsdienst
Diese SER gilt bis auf Widerruf. Sie wird jährlich überprüft.
9. Verteiler
- Alle Löschzüge und Löschgruppe der Feuerwehr A-Stadt
- Kreisleitstelle B-Kreis
- Kreisbrandmeister